Gedichte Walthers von der Vogelweide/9
In seiner berühmten „Reichsklage“ betont Walther von der Vogelweide die Notwendigkeit äußeren für die Erlangung inneren Friedens. Das Gedicht ist vor dem Hintergrund des mittelalterlichen Fehdewesens zu sehen, weist aber auch aktuelle Bezüge auf.
Klagelied
(Reichsklage)
Mit übereinandergeschlagenen Beinen,
einen Ellbogen aufs Knie gestützt,
das Kinn und meine Wange
in meine Hand geschmiegt –
so saß ich einst gedankenversunken
auf einem Felsen und fragte mich:
Wie soll man leben auf dieser Welt?
Keinen Rat könnte ich geben,
wie man die drei wichtigsten Dinge
auf Erden so erwürbe,
dass keines von ihnen verdürbe.
Die ersten beiden sind weltliches Ansehen
und irdischer Besitz,
die oft einander im Wege stehen,
das dritte ist Gottes Gnade,
die über den beiden anderen steht.
Gerne würd' ich die drei Schätze
in einem einzigen Schrein bewahren.
Dass aber alle drei gedeihen
gemeinsam in einem Herzen,
das kann leider nicht geschehen.
Auf jedem Weg, auf jedem Steg
belauern uns Gewalt und Treuebruch.
Recht und Frieden liegen wund darnieder.
Doch solange diese beiden nicht genesen,
kann mein Schatz als Dreiklang nicht bestehen.
(Ich saz ûf eime steine; L 8,4; textkritische Edition in LdM)
Kein innerer ohne äußeren Frieden
Walthers Reichsklage wirft noch einmal ein anderes Licht auf seine Warnung vor der Verstrickung in die Welt der irdischen Güter, von der im vorigen Beitrag dieser Reihe die Rede war. Seine Zweifel an der Möglichkeit, inneren und äußeren Reichtum, innerweltliches Ansehen und Gnade vor Gott miteinander zu verbinden, werden hier auch mit fehlendem Frieden und mangelnder Rechtssicherheit begründet.
An anderer Stelle führt Walther Gewaltanwendung und Rechtsunsicherheit auch explizit auf unkontrollierte Habgier zurück. Diese wird von ihm mit scharfen Worten verurteilt:
"Wie kann einer weise sein,
wenn er mit voller Absicht
Schandtaten und gar Todsünden
für den Erwerb von Hab und Gut begeht?
(…)
Der wahre Weise strebt nach nichts so sehr
wie nach ehrenhaftem Handeln
zu Gottes Huld und Wohlgefallen."
(Swer houbetsünde unde schande tuot; L 22,18)
Das Gedicht vor dem Hintergrund des mittelalterlichen Fehdewesens
Die Verse treten erst dann in ihrer vollen Bedeutung vor Augen, wenn man sie vor dem Hintergrund des mittelalterlichen Fehdewesens betrachtet. Dieses bezog sich im Mittelalter auf eine Konfliktlösungsstrategie, bei der Streitigkeiten zwischen zwei Parteien mit Hilfe einer formalisierten Art von Gewaltanwendung gelöst werden sollten.
Grundlage für das Fehdewesen war die Tatsache, dass es im Mittelalter noch kein staatliches Gewaltmonopol gab. Die mittelalterlichen Herrscher versuchten zwar immer wieder, die Fehdepraxis einzudämmen, konnten sie jedoch nur regulieren und nicht gänzlich abschaffen. Erst auf dem Wormser Reichstag wurde 1495 mit dem „Ewigen Landfrieden“ die Fehde untersagt und die allmähliche Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols in die Wege geleitet.
Zu Walthers Zeit aber war es noch an der Tagesordnung, dass man sich für tatsächlich oder vermeintlich erlittenes Unrecht durch eine Fehde schadlos zu halten versuchte. Dafür bedurfte es nur eines „Fehde-“ beziehungsweise „Absagebriefs“, mit dem das eigene Vorgehen angekündigt wurde.
Dabei waren auch schwere Gewalttaten – wie etwa das Niederbrennen von Häusern – erlaubt. Der Nürnberger Landfrieden legte dafür 1186 lediglich eine Ankündigungs- respektive „Absagefrist“ von drei Tagen fest.
Fehdebriefe waren so nicht selten der Auftakt zu regelrechten Kleinkriegen, bei denen etwa im Spätmittelalter Städte angegriffen wurden, wenn sie nach Reichsunmittelbarkeit, also der direkten Unterstellung unter den Kaiser, strebten und sich aus der Tributpflicht gegenüber einem regionalen Herrscher zu lösen suchten. Gleichzeitig führte die Fehdepraxis aber auch zu einer allgemeinen Verrohung der Sitten, indem sie mit der Akzeptanz der Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Partikularinteressen das Prinzip des „Rechts des Stärkeren“ unterstützte.
Fehdewesen und Raubrittertum gingen so nahtlos ineinander über. Hierauf spielt auch Walther in seiner „Reichsklage“ an. Darin beklagt er die überall lauernde Gewalt („gewalt vert ûf der strâze“) und führt dies auf die unvollständige Sicherung von Frieden und Recht zurück („fride unde reht sint sêre wunt“: „Frieden und Recht liegen wund darnieder“; L 8,4)
In dieser Situation erscheint es unmöglich, die „drei wichtigsten Dinge“ im Leben – nach Walther „êre“ (weltliches Ansehen), „varnde guot“ (irdischen Besitz) und „gotes hulde“ (Gottes Gnade) – miteinander in Einklang zu bringen. Wenn nämlich weltliches Ansehen durch die Fähigkeit eines Menschen, sein echtes oder vermeintliches Recht durch die Anwendung von Gewalt gegen andere durchzusetzen, erlangt werden kann, so ist das solcherart erworbene Ansehen nicht mit „gotes hulde“ vereinbar. Gleiches gilt für einen durch Straßenraub oder eine erfolgreich geführte Fehde erlangten Besitz.
Aktualität von Walthers Versen
Walthers Verse mögen zwar durch die Zeitumstände motiviert sein. Dies heißt allerdings nicht, dass sie keinerlei Aktualität mehr hätten.
So bedeutet etwa die Tatsache, dass es heute ein staatliches Gewaltmonopol gibt, keineswegs, dass niemand mehr seine Interessen mit Gewalt durchzusetzen versuchen würde. Auch von einer allgemeinen Achtung vor dem Recht kann keine Rede sein. Sowohl die Menschenrechte als auch das Völkerrecht werden vielerorts mit Füßen getreten.
Was die Unterschiede zwischen Armen und Reichen und die Bereitschaft von Letzteren, mit anderen zu teilen, anbelangt, sind wir heute ebenfalls nicht weiter als früher. Gleiches gilt für Ansehen und Prestige, die heute wie damals weit eher durch äußere Güter, Machtbewusstsein und selbstbewusst-selbstgefälliges Auftreten als durch geistige Werte, Bescheidenheit und ein zurückhaltendes Auftreten erlangt werden können.
Mit anderen Worten: Die Welt hat sich seit dem Mittelalter zwar weitergedreht. Moralisch tritt die Menschheit jedoch auf der Stelle. Walthers Kritik an einem auf äußere Dinge gerichteten Leben, das Mitgefühl mit anderen sowie das Streben nach geistigen Werten und innerer Erfüllung vernachlässigt, hat deshalb nichts von ihrer Aktualität eingebüßt.
Bild: „Dietmar der Setzer“; Abbildung in der Großen Heidelberger (Manessischen) Liederhandschrift (Codex Manesse), um 1300 (Wikimedia commons) [Ausschnitt]