Geldnöte eines fahrenden Sängers

Gedichte Walthers von der Vogelweide/3

Als fahrender Sänger war Walther von der Vogelweide sein Leben lang auf die Mildtätigkeit seiner Gönner angewiesen. Bittgesänge und belohnungsträchtige Lobpreisungen der Reichen und Mächtigen waren daher ein fester Teil seines dichterischen Repertoires.

An Friedrich II.

Schutzherr von Rom und König von Apulien:
Erbarme dich meiner,
dass ich den Reichtum meiner Kunst
nicht mit so bitterer Armut bezahlen muss!

Wie gerne würde ich mich wärmen
an den Flammen meines eig'nen Feuers!
Mit den freien Vögeln könnt' ich dann
die weite Heide und den Duft der Blumen preisen.

Dann würde wohl auch eine schöne Dame
ihre Gunst dem armen Sänger schenken.
Mit Lilien und mit Rosenblüten
würde ihre weißen Wangen ich umkränzen.

Jetzt aber komme ich spätabends angeritten
und reite fort in aller Frühe,
ein fremder Gast, geduldet nur
mitleidig von den hochgestellten Wirten.

So erbarme, gnadenreicher König,
Schutzherr der Bedürftigen,
dich deines treuen Dieners, auf dass ich fürderhin
dich nicht mehr um Erbarmen bitten muss!

(Von Rôme voget, von Pülle künic, lât iuch erbarmen; L 28,1; textkritische Edition in LdM)

Der „arme Poet“ – damals und heute

„Wenn ich doch nur den Reichtum meiner Kunst nicht mit so bitterer Armut bezahlen müsste!“ Ein solcher Stoßseufzer dürfte auch heute noch vielen, die ihr Leben der Kunst verschrieben haben, nur allzu bekannt vorkommen.

So gesehen, ist Walther von der Vogelweide uns mit obigen Versen einmal mehr erstaunlich nahe. Auch heute noch berufen viele sich gerne auf die künstlerischen Genies der Vergangenheit, wenn die kulturelle Größe ihres Volkes bezeugt werden soll. Geht es aber um die künstlerische Produktion in der Gegenwart, so gilt Kunst allenfalls als schönes Beiwerk, das nur dann Beachtung findet, wenn sich ein materieller Mehrwert damit erzielen lässt. Dass Kunst unabhängig davon auch einen geistigen Mehrwert erbringen kann, der eine entsprechende Entlohnung rechtfertigen sollte, bleibt unberücksichtigt.

In dieser Hinsicht hat sich die Situation über die Jahrhunderte kaum verändert. Neu ist lediglich, dass der Fokus auf den zu erzielenden Mehrwert die Lager der Gaukler gegenüber denjenigen, die auf ernstere Kunst abzielen, signifikant verbessert hat.

Während sich früher beide Gruppen gleichermaßen unter das fahrende Volk einreihen und mit ihren Darbietungen um ein Almosen für den Erhalt ihrer Existenz betteln mussten, sind Gaukler heute wohlsituierte Stars der Unterhaltungsbranche. Für alle anderen ist das von Carl Spitzwegs Gemälde geprägte Klischeebild des „armen Poeten“ dagegen noch immer weit näher an der Realität, als es ihnen lieb ist.

„Geldbeschaffung“: ein schwieriges Unterfangen für einen Minnesänger

Dennoch sind die modernen Gesellschaften natürlich ganz anders strukturiert als im Mittelalter. Daraus ergeben sich auch beträchtliche Unterschiede in den möglichen Reaktionsweisen auf die durch künstlerisches Schaffen bedingte materielle Armut.

Wer heute nicht von seiner Kunst leben kann, wird vielleicht notgedrungen irgendeinen Teilzeitjob annehmen, der als materielle Basis für die künstlerische Arbeit dienen kann. Walther aber stand ein solcher Weg nicht offen. Dies lag zunächst einmal daran, dass Lohnarbeitsverhältnisse, wie wir sie heute kennen, erst mit dem Städtewachstum im späten Mittelalter – also nach Walthers Tod – in den Vordergrund rückten.

Zu Walthers Zeit herrschte vielfach noch die Tauschwirtschaft vor. Dies galt gerade auch für den Dienstleistungsbereich, der wie die gesamte Gesellschaft vom Lehnswesen geprägt war. Ein Lehns- oder Dienstherr musste seine Lehns- bzw. Dienstmannen dabei nicht notwendigerweise mit Geld entlohnen. Vielfach wurde auch ein immaterielles Gut gegen ein anderes getauscht, also etwa das Sicherheitsversprechen des Lehnsherrn gegen das Unterstützungsversprechen der Lehnsmannen.

Geldzahlungen waren gleichfalls nicht vom Lohngedanken geprägt, sondern orientierten sich ebenso am Lehnswesen. Dessen wichtigste Ausprägung in monetärer Hinsicht war der „Zehnte“, also die Gesamtheit der Abgaben, die für die Übertragung von Landnutzungsrechten an den jeweiligen Lehnsherrn zu entrichten waren.

Selbst wenn Walther auf den Gedanken verfallen wäre, sich mit seiner Hände Arbeit ein Zubrot zu verdienen, hätte ihm dies allerdings sein Stand verboten. Eine nicht-standesgemäße Tätigkeit wäre in der mittelalterlichen Ständegesellschaft ein Tabubruch gewesen, der geradewegs ins soziale Abseits geführt hätte. Angesichts der Tatsache, dass der Ständegedanke als gottgegebenes Fundament der Gesellschaft angesehen wurde, hätte sich der Ausbruch aus dieser Ordnung dem Empfinden der Menschen nach sogar unmittelbar gegen Gott gerichtet – und wäre den allermeisten daher gar nicht erst in den Sinn gekommen.

Abhängigkeit von der Mildtätigkeit der Machthabenden

Nun muss man natürlich sagen, dass Walther – wenn es stimmt, dass seine Familie aus dem niederen Dienstadel stammte – die Grenzen seines Standes ohnehin weiter ausgedehnt hat, als es die meisten anderen seiner Zeitgenossen getan haben. Er ist eben nicht in die Fußstapfen seiner Vorfahren getreten, die sich damit begnügt hatten, sich als Falkner oder Gutsverwalter eines höher gestellten Adligen über Generationen hinweg einen sozialen Aufstieg zu erarbeiten – auch wenn ihm diese Entscheidung womöglich dadurch erleichtert worden ist, dass er nicht als Erstgeborener das Amt seines Vaters übernehmen konnte.

Den Ausbruch aus den tradierten sozialen Strukturen musste Walther allerdings mit dem Verlust der relativen Sicherheit bezahlen, die ein Leben als Dienstmann bot. Als fahrender Sänger war er ganz in das Belieben der hohen Herrschaften gestellt, die er bei ihren Hofgesellschaften mit seiner Kunst unterhielt. Einen festen Lohn oder gar eine Gebühr für das Anhören seiner Lieder – wie heute in der Konzertbranche – gab es natürlich nicht. Es lag ganz im Ermessen der edlen Spender, wieviel ihnen Walthers Darbietungen wert waren.

Im Grunde galt auch hier die Logik der Tauschwirtschaft. Dies bedeutete im konkreten Fall: Unterhaltung gegen Kost und Logis, Gesang gegen eine Schlafstatt und einen Platz an der Tafel. Auch ein solches Arrangement war für Walther freilich überlebenswichtig. Schließlich verfügte er über kein „Zuhause“ im modernen Sinn, in das er im Notfall hätte zurückkehren können.

Über die Grundbedürfnisse der Ernährung und des Wohnens hinausgehende Ansprüche wurden von Walthers Gönnern indessen als milde Gabe erachtet, die man gewähren konnte oder eben auch nicht. Wie problematisch dies für Walther war, hat er selbst des Öfteren in seinen Versen thematisiert. Darin beklagt er sich auch immer wieder darüber, dass ihm versprochene Zuwendungen am Ende doch vorenthalten worden sind.

Dies konnte für ihn durchaus ernst zu nehmende Konsequenzen haben. Schließlich war auch ein standesgemäßes Erscheinungsbild nicht zum Nulltarif zu haben – ganz abgesehen von so banalen Grundbedürfnissen wie etwa warmer Winterkleidung. Bezeichnenderweise ist denn auch das einzige nicht-literarische zeitgenössische Dokument, das zu Walthers Existenz überliefert ist, eine Notiz im Ausgabenbuch des Passauer Bischofs Wolfger von Erla über einen Pelzmantel für den Dichter.

Der einzige Ausweg aus diesem Leben als Bettelkünstler – freilich in einem sozialen Rahmen, der weit oberhalb eines gewöhnlichen Bettlerlebens lag – war für Walther die Zuteilung eines Lehens, sei es in Form eines Landguts oder einer regelmäßigen Geldzuweisung. Eben hierum bemühte er sich sein Leben lang. Bis sein Wunsch schließlich in Erfüllung ging, musste er oft genug unter der mangelnden Spendenbereitschaft seiner echten oder vermeintlichen Gönner leiden.

Bild: „Der Winsbeke“; Abbildung in der Großen Heidelberger (Manessischen) Liederhandschrift (Codex Manesse), um 1300 (Wikimedia commons)

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