Eine literarische Reise mit Ilka Hoffmanns Tagebuch eines Schattenlosen/3
Theo erhält einen weiteren unerwarteten Besuch. Dieses Mal sucht ihn ein halbstaatlicher Ermittler auf, der im Auftrag einer Behörde Personen ohne Schatten aufspürt. Im Erfolgsfall erhält er eine Provision.
Worum es geht
In dem dreiteiligen Tagebuchroman erzählt Theo C. von dem Abenteuerlabyrinth, in das er nach dem Verlust seines Schattens hineingerät. Ein mysteriöser Händler versucht, ihm einen neuen Schatten zu verkaufen, er gerät an einen obskuren Geheimbund von Schattenlosen und wird schließlich quer durch die Zeit katapultiert.
Leseprobe: Unangenehme Neuigkeiten
Der Schattenermittlungsbeauftragte setzte sich mir gegenüber an den Tisch, verschränkte die Hände ineinander und blickte mir mit der behaglich-sadistischen Freundlichkeit des Examinators ins Gesicht. Das verhieß nichts Gutes.
„Nun denn, Herr C.“, begann er, „Theo C., wenn ich mich nicht irre …“
Er machte Anstalten, nach seiner Aktentasche zu greifen, um meine Personalien zu überprüfen, aber ich bekannte mich anstandslos zu meinem Namen.
Ein tadelnder Blick traf mich. „Also, Herr C., ich nehme doch an, dass Sie sich der Tragweite ihres Fehlverhaltens bewusst sind?“
Ich entschloss mich, dieses Mal in die Offensive zu gehen, zumal ich keine Lust hatte, mich von dem speckigen Männlein einem längeren Verhör unterziehen zu lassen: „Wenn Sie auf meine Schattenlosigkeit anspielen wollen, dann sagen Sie das offen und tun Sie nicht so geheimnisvoll!“
Er lächelte fein. „Ich dachte, es wäre in Ihrem Interesse, wenn wir dieses Problem vorläufig nicht an die große Glocke hängen.“ Abschätzig sah er sich in meinem Zimmer um. „Es scheint mir fast“, konstatierte er, „dass Sie mit den Bestimmungen des SVG nicht recht vertraut sind.“
Ich war verwirrt. Es ärgerte mich, dass es ihm nun doch gelungen war, mich aus der Fassung zu bringen. „Was soll das heißen – SVG?“ fragte ich, schon etwas entgegenkommender im Ton. Schließlich wusste ich nicht, über welche Machtbefugnisse der Mann verfügte.
Herr Tramer schüttelte den Kopf. Die Augenbrauen wölbten sich zu einer Missbilligung, die fast schon Abscheu verriet. „Haben Sie wirklich noch nie etwas vom Schattenverlustgesetz gehört? Mein lieber Herr C.: Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass Sie über ein halbes Jahr lang ohne Schatten durch die Welt gelaufen sind und sich nicht ein einziges Mal gefragt haben, welche Vorschriften der Gesetzgeber für einen solchen Fall erlassen hat!“
„Ich hätte nicht gedacht, dass es für den Verlust eines Schattens Vorschriften gibt“, bekannte ich kleinlaut.
„Sie sind sich aber doch hoffentlich darüber im Klaren“, maßregelte mich der bleiche Gesetzesdiener, „dass Ihre Unwissenheit Sie nicht vor den Sanktionen schützt, die das Gesetz für den Übertretungsfall vorsieht?“
„Sanktionen?“ empörte ich mich. „Aber ich bin es doch, der einen Verlust erlitten hat! Ich wüsste nicht, warum das Sanktionen nach sich ziehen sollte.“
„Der Verlust an sich ist vom Gesetzgeber in der Tat nicht unter Strafe gestellt worden“, belehrte mich der S.E.S.-Vertreter. „Obwohl es auch hier abweichende Auffassungen gab und gibt, die dem vom Verlust Betroffenen eine Mitschuld an dem Akt der Verlustiggehung geben. Wie Sie aber eigentlich wissen müssten, ist – im Interesse des Volkswohls – eine Meldepflicht für abhandengekommene Schatten eingeführt worden. Danach ist der Verlust eines Schattens innerhalb einer Frist von drei Tagen, gerechnet vom Augenblick der Verlustiggehung an, bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.“
Er holte tief Luft, dann ergänzte er: „Wenn die Person, die die Verlustiggehung erlitten hat, diese Frist nicht einhält, muss ein Bußgeld entrichtet werden, das sich nach der zeitlichen Ausdehnung der Fristüberschreitung bemisst. Bei nachgewiesener dauerhafter Widerstandsleistung gegen die Meldepflicht können auch weiter gehende Strafen verhängt werden, bis hin zum Entzug der Bürgerrechte.“
Den Rest seines Vortrags hatte er wie auswendig gelernt heruntergeleiert – offenbar war ich nicht der Erste, dem dieser Erzengel der Gesetzgebung erschien. Dennoch verfehlten seine Worte ihre Wirkung nicht, zumal sie mich völlig unvorbereitet trafen.
Ich sah ihn erschrocken an: „Und was soll ich Ihrer Meinung nach jetzt unternehmen?“
Er antwortete mir mit der milden Genugtuung eines Lehrers, der die Betroffenheit im Gesicht eines nicht versetzten Schülers wahrnimmt: „Wie Sie sich verhalten sollten, hängt – wie ich Ihnen ja gerade darzulegen versucht habe – weniger von meiner bescheidenen Meinung ab als vielmehr von den gesetzlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass Sie spätestens morgen bei der Schattenermittlungsstelle vorstellig werden und dort den Verlust Ihres Schattens anzeigen müssen.“
Podcast, Teil I:
Episode 6:
Der Kopfgeldjäger zeigt Theo einen Ausweg aus seiner misslichen Lage auf. Dieser erscheint Theo jedoch als unannehmbar.
Episode 7:
Theo denkt noch einmal an die Umstände zurück, die dem Verlust seines Arbeitsplatzes vorausgegangen sind: Eine scheinbare Beförderung hatte sich am Ende als berufliche Sackgasse entpuppt.
Episode 8:
Der Besuch bei der Schattenermittlungsstelle stellt sich als noch unangenehmer heraus, als Theo gedacht hatte. Vor allem die Vermessung seines Körpers zur Erstellung eines Ersatzschattens erweist sich als wahre Tortur.
Bild: Khusen Rustamov: Silhouette eines Mannes (Pixabay)